Korrekte Ergebnisse bei Emissionsprüfungen zu erzielen, erweist sich in der Praxis als ungeahnte Herausforderung. Alltäglich versenden Zulieferer und OEM zu prüfende Materialien und Bauteile in ungeeigneten Verpackungen, die emittierende Stoffe enthalten. Oder während des Transports entstandene Löcher der Verpackung verursacht eine Kontamination mit äußerlichen Stoffen, ob Staub, CO2 Emissionen, Abgasen oder sonstigen beeinflussenden Umweltfaktoren. Im Ergebnis können Werkstoffe zu hohe Emissionsergebnisse aufweisen, die ursprünglich nicht dem Material selbst zuzuschreiben sind. Wir fassen Ihnen zusammen, wie Sie hierbei alles richtig machen.
Mit diesen fünf Tipps gelingt Ihnen das richtige Entnehmen und Versenden von Emissionsproben.
Inhalt
Bereits bei der Entnahme sollten folgende Aspekte beachtet werden. Verpacken Sie die repräsentativen Proben zeitnah, typischerweise innerhalb von acht Stunden nach dem Fertigungsprozess, luftdicht in Aluminiumverbundfolie. Zudem muss die Probenhistorie mit Herstellungs- und Verpackungsdatum bekannt sein und sollte dem Prüflabor mitgeteilt werden. Die genauen Hinweise des Automobilherstellers sind zu beachten. Diese lassen sich den entsprechenden technischen Vorschriften (z.B. Daimler DBL 1000 (früher DBL 5430), VW 50180, Porsche PN 780, BMW GS 97014-2, BMW GS 97014-3, GMW16853) zu entnehmen.
Besonders wichtig ist die Wahl des Verpackungsmaterials. Zur Verpackung der Proben sollte ausschließlich Aluminiumverbundfolie gemäß DIN 55531-Typ 1 verwendet werden. Zum Verschließen der Folie eignet sich eine Folienschweißzange oder notfalls ein herkömmliches Bügeleisen. Die geeignete Folie oder auch Folienbeutel lassen sich beispielsweise unter www.imat-shop.de bestellen.
Um eine Kontamination der Proben zu verhindern, sollten diese nicht mit bloßen Händen berührt werden. Idealerweise verwenden Sie saubere Baumwollhandschuhe. Beschriftungen direkt auf den Proben stellen Kontaminationen dar und sollten daher dringend vermieden werden. Selbstredend sind auch Aufkleber auf Bauteilen und Material zu vermeiden, da diese emittierende Klebstoffe beinhalten. Eine Erwärmung der Proben außerhalb des Fertigungsprozesses sollte vermieden werden. Setzen Sie die Proben daher nicht der direkten Sonnenstrahlung aus. Lagern Sie die Proben möglichst bei Raumtemperatur bei 23°C ± 2°C.
Dieser Hinweis betrifft u.a. Normen, wie die VW 50180, DBL 1000 (früher DBL 5430), PN 780, GS 93008-4, GMW16853 mit den Materialprüfungen, die auf z.B. VDA 270, VDA 278, VDA 277, VDA 275, DIN 75201 basieren. Material- und Einzelteilmessungen erfordern ein Mindestgewicht von ca. 250g bzw. eine Mindestfläche von 2 x DIN A3, sprich etwa 29,7 x 42,0 cm, je Prüfmustervariante. Empfehlenswert ist daher sicherzustellen, dass eine ausreichende Probenmenge zur Verfügung gestellt wird, da sich ansonsten Prüfprozesse etwa aufgrund von Nachversand unnötig in die Länge ziehen können.
Wie es sich bei Bauteilen und Halbzeugen für Bauteilkammeremissionsprüfungen verhält, lässt sich Tipp 4 entnehmen.
Diese Hinweise betreffen u.a. Normen, wie die ISO 12219-4, VDA 276, GS 97014-2, GS 97014-3, PV 3942, oder VCS 1027,2769. Emissionskammerprüfungen von Bauteilen und Halbzeugen erfordern mindestens 1 kg eines dreidimensionalen oder mindestens 1 m² eines zweidimensionalen Materials je 1 m³ Kammerprüfraum. Bauteile und Komponenten werden in der Regel als Fahrzeugsatz geprüft, d.h. die Prüfmenge entspricht dem in einem Fahrzeug eingesetzten Produktumfang.
Bei den zu prüfenden Komponenten soll es sich um komplett montierte und unzerlegte Fahrzeugteile handeln. Wird die Belastung von 1 kg pro 1 m³ mit nur einem Fahrzeugsatz nicht erreicht, sollen mehrere Fahrzeugsätze verwendet werden, um das Mindestverhältnis von 1 kg/m³ der Probenmasse zum Kammervolumen zu qualifizieren. Die genauen Hinweise des Automobilherstellers sind zu beachten und sind den entsprechenden technischen Vorschriften z.B. DBL 5430, VW 50180, PN 780, BMW GS 97014-2, BMW GS 97014-3, GMW16853 zu entnehmen.
Lackfilme und Klebstoffe sind nach den Vorgaben und nach Absprache mit der zuständigen Fachabteilung des Automobilherstellers vorzubereiten. Es werden unter Prozessbedingungen ausgehärtete Filme in Anwendungsschichtdicke geprüft. Typischerweise wird für eine Prüfung, z.B. nach VDA 278, auf Aluminiumfolie aufgetragen. Das Flächengewicht des Beschichtungsstoffes ist mit der Probe zu übermitteln.
Ergänzend ist eine ausreichende Menge des nicht beschichteten Trägermaterials beizufügen. Je nach Anwendungsfall und technischer Spezifikation können Klebstoffmuster zwischen zwei Aluminiumfolien appliziert werden.
Für eine schnelle Bearbeitung von Prüfaufträgen ist es hilfreich, beim Probenversand ein Begleitschreiben mit Informationen zur Bestellung (Auftrag, Probenbegleitschein, Angebotsnummer) beizulegen. Spätestens mit dem Versand der Materialproben, Einzelteile, Halbzeuge oder Bauteile ist je nach zutreffender technischer Vorschrift ggf. ein vorausgefülltes Datenblatt zu übermitteln (z.B. BMW HC-Datenblatt zur GS 97014, Porsche Emissionstabelle zur PN 780, DBL 5430 Beiblatt 4). Zur Prüfung der GS 97014-2 muss das summierte Verdrängungsvolumen des Prüfmusters ergänzend mitgeteilt werden.
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